Wegen Niedrigwasser: Sonntagsfahrverbot für Lkw in Berlin und Brandenburg ausgesetzt
Sie betreffen geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern, die üblicherweise über Binnenschifffahrtsstraßen transportiert werden und deren Beförderung durch das Niedrigwasser beeinträchtigt ist. Erforderliche Leerfahrten sind eingeschlossen.
Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde sagt vor diesem Hintergrund: „Die Metropolregion Berlin-Brandenburg handelt gemeinsam präventiv und temporär, um Lieferketten nicht zu beeinträchtigen und somit unsere Wirtschaft zu unterstützen.“
Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach fügt hinzu: „Auch Brandenburg ist von den Folgen des anhaltenden Niedrigwassers betroffen. Wo Güter nicht mehr zuverlässig auf dem Wasserweg transportiert werden können, müssen wir kurzfristig zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene ermöglichen. Mit der befristeten Ausnahme schaffen wir den notwendigen Spielraum, um Lieferketten zu sichern – gezielt für die vom Niedrigwasser betroffenen Transporte und ohne das Sonntagsfahrverbot generell infrage zu stellen.“
Hintergrund sind die anhaltend sehr niedrigen Wasserstände auf den deutschen Wasserstraßen. Die Binnenschifffahrt ist dadurch erheblich beeinträchtigt. Güter, die wegen der eingeschränkten Schiffbarkeit nicht oder nur begrenzt auf dem Wasserweg transportiert werden können, müssen teilweise auf die Straße und die Schiene verlagert werden.
Die Regelungen gelten für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Großraum- und Schwertransporte sind von den Ausnahmen ausgenommen. Die Ausnahmen sind ausdrücklich auf Transporte zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers beschränkt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bleibt im Übrigen bestehen.
Berlin und Brandenburg stimmen sich zur weiteren Entwicklung der Niedrigwasserlage eng mit dem Bund und den anderen Ländern ab.







