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Kompromiss beim Bürgergeld gefunden
Sonstiges
Erstellt: 22.11.2022 / 13:52 Uhr von at
Wie erwartet, hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss mit der CDU im Streit um das Bürgergeld finden können. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 das heutige Hartz-IV ablösen. Gestrichen wird die geplante Sechs-Monats-„Schonfrist“. Das Schonvermögen soll statt 60.000 bei 40.000 Euro und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt liegen und auch nur für ein Jahr unangetastet bleiben. Weiter sollen …
… Wohnverhältnisse und Vermögen bereits nach 12 Monaten statt der vorher geplanten zwei Jahre überprüft werden. Zudem soll ein verpasster, unentschuldigter Termin beim Arbeitsamt Sanktionen nach sich ziehen.
Die Union hat damit ein Reihe ihrer Forderungen erfüllen können. CDU-Chef Friedrich Merz zeigte sich überrascht, dass sich die Ampel sehr offen für die Kompromissvorschläge seiner Partei gezeigt hat. Anders als die SPD sieht er aber im „ersatzlosen“ Streichen der Schonfrist eine grundlegende Änderung am Bürgergeld. „Damit ist der Kern des Bürgergeldes, wie es die SPD geplant hat, komplett gestrichen“.
Da die Reform im Bundesrat in der letzten Woche von den CSU/CDU geführten Bundesländern gestoppt wurde, muss das Gesetz nun im Vermittlungsausschuss neu verhandelt werden. Dieser trifft sich am Mittwochabend, bis Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz beschließen.
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