Im Land Brandenburg wurde die Geflügelpest („Vogelgrippe“) erneut bei drei Wildvögeln nachgewiesen. In Potsdam wurde der Verdacht bei einer Graugans, im Landkreis Spree-Neiße bei einem Bussard und im Landkreis Prignitz bei einem Singschwan durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Vor diesem Hintergrund mahnt Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer alle Geflügelhalter in Brandenburg zur Vorsicht. „Auch in diesem Winter schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut die Gefahr eines Eintrags des Virus in Geflügelbestände als hoch ein. Wir müssen jederzeit damit rechnen, dass es auch in Brandenburg Geflügelpestfälle in Geflügelhaltungen geben kann.“
„Die europa- und deutschlandweit hohen Fallzahlen zeigen ganz klar, dass wir achtsam sein müssen. Oberste Priorität hat daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag des Geflügelpesterregers und dessen weitere Verbreitung. Zur Verhinderung der Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern", so Töpfer weiter.
Hobbyhalter sollten sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind und die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen möglichst nicht betreten werden.