“Die Landeshauptstadt hat in den vergangenen zwei Jahren einen Großteil der beabsichtigten Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt oder die Umsetzung begonnen”, hieß es am Dienstag aus dem Rathaus. Der Bericht dazu soll am Donnerstag, 25. Mai, im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität vorgelegt werden.
Nachdem der Klimanotstand ausgerufen wurde, hat die Verwaltung 2020 einen Aktionsplan entwickelt. Dieser knüpft an ein vorhergehendes Programm zur Umsetzung des Masterplan 100% Klimaschutz an.
Der Aktionsplan enthält 62 Maßnahmen und die Einrichtung von insgesamt zehn Personalstellen. 63 Prozent der Maßnahmen wurden umgesetzt, 32 Prozent begonnen und 5 Prozent nicht begonnen, schildert die Verwaltung heute.
Von den Personalstellen konnten vier besetzt werden. Bei 3,5 Stellen läuft derzeit ein Besetzungsverfahren. 2,5 Stellen sind bisher weder besetzt noch im Verfahren.
Die Maßnahmen des zweiten Aktionsplans bilden in acht Handlungsfeldern die Breite der notwendigen Klimaschutzbemühungen ab. Erfolgreiche Maßnahmen sind etwa die Vereinbarung von Klimazielen in der Bauleitplanung, die LED-Sanierung von Straßenbeleuchtung, die Einrichtung der Klimabibliothek, das Auflegen eines Klimafonds sowie das Anschieben eines Forschungsvorhabens zur Klimaanpassung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Uni Potsdam. Zu den begonnenen Maßnahmen zählen die Aufstellung eines Energieleitplans, die Erarbeitung eines Leitfadens für die energetische Sanierung im Denkmal, die weitere Beschleunigung des ÖPNV sowie Planungshinweise zur Dach- und Fassadenbegrünung.
Nicht begonnen wurden unter anderem eine Mobilitätsoffensive der Mobilitätsagentur und die Verbesserung zu Grün- und Pflanzsatzungen über eine Änderung der Landesbauordnung.
Zu den Maßnahmen im Aktionsplan kommen weitere klimarelevante Maßnahmen, die die Landeshauptstadt dauerhaft in ihr Verwaltungshandeln integriert hat. Diese insgesamt 130 Millionen Euro umfassenden Maßnahmen und Prozesse sind im Vorbericht zum Haushaltsentwurf für die Jahre 2023 und 2024 erläutert. Dazu gehören etwa die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude, die Umsetzung des Radverkehrskonzepts und die reguläre Unterhaltung von Straßen- und Grünflächenbäumen.