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Polizei warnt - Keine PIN ins Portmonee

  • Erstellt: 09.06.2023 / 09:01 Uhr von cm
Während des Einkaufs im Supermarkt mal schnell nicht hingeschaut – und schon ist es passiert: Die Handtasche ist weg, inklusive Portmonee. Wenn sich dann auch noch irgendwo in einem vermeintlichen „Versteck“ im Geldbeutel die PIN-Nummer befindet, ist der Ärger groß. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, die PIN im Portmonee zu hinterlegen. Die Polizeidirektion West hat vor dem Hintergrund der aktuell laufenden 29. Brandenburgischen Seniorenwoche  eigens bedruckte RFID-Schutzhüllen für Geldkarten beschafft, um daran zu erinnen und verteilt diese auf Präventionsveranstaltungen. Außerdem gibt sie Tipps, sich vor Diebstahl zu schützen.
 

Ob an Orten mit großen Menschenansammlungen, als allein agierender Dieb oder in Gruppenarbeit, die Polizei erteilt hilfreiche Tipps, um es den Räubern nicht all zu leicht zu machen:
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.
  • Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und Ihre Tasche.
  • Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst nah am
    Körper.
  • Hängen Sie Ihre Tasche nicht an den Einkaufswagen bzw. legen Sie diese nicht hinein. Tragen Sie sie stattdessen stets am Körper – mit der Verschlussseite zum Körper.
  • Geben Sie Ihre EC-Karte niemals aus der Hand! Manche angeblichen Verkäufer bitten um die Karte, um die Zahlung angeblich schneller abzuwickeln bzw. diese schon einmal in die Wege zu leiten.
Vor allem gilt aber, niemals die Geheimzahl im Portmonee oder der Handtasche mit sich zu tragen. Auch wenn dieser Tipp bereits beherzigt wird, gibts eine weitere Betrugsmasche - das sogenannte “Shoulder Surfing” am Bankautomaten, bei dem die Täter während des Geldabhebens die Nummer ausspähen.
Hier rät die Polizei deshalb:
  • Achten Sie bei der Eingabe von PIN und Passwort immer darauf, dass Sie von niemandem beobachtet werden können.
  • Decken Sie Tastaturfelder gegebenenfalls mit einer Hand oder einem Gegenstand ab.
  • Lassen Sie Ihre Bankkarten nicht aus den Augen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen haben. Sagen Sie Personen, die beispielsweise hinter der Kasse nahe hinter Ihnen stehen, dass sie einen Schritt zurücktreten sollen.
  • Bitten Sie (angeblich) hilfesuchende Personen darum, zu warten bis Sie fertig sind und bis dahin Abstand zu halten.
  • Überprüfen Sie Bankautomaten: Manipulationen (sogenanntes Skimming), wie montierte Anbauteile, um Magnetstreifen auszulesen oder Kartendaten auszuspähen, sind keine Seltenheit.
  • Prüfen Sie das Limit für das Abheben von Bargeld Ihres Kontos. Je höher das Limit, desto höher der Schaden bei kriminellen Übergriffen. Passen Sie die Höhe gegebenenfalls an.
Und wenn es doch passiert ist?
  • Fällt Ihnen Ungewöhnliches am Geldautomaten auf, meiden Sie solche Geldautomaten und informieren Sie Bankmitarbeiterinnen oder -mitarbeiter oder verständigen Sie die Polizei.
  • Bei Verdacht auf Kartenmissbrauch lassen Sie umgehend Ihre Karte sperren. Der bundesweite Sperrnotruf: 116 116. Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut
  • Bei Unsicherheiten lassen Sie sich von Ihrer Bank vor Ort beraten. Sie sperrt auch Ihre Karten für Sie.
  • Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

Bilder

RFID-Schutzhüllen. Foto: Polizeidirektion West
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