Im Land Brandenburg haben Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte bislang deutlich mehr als eine Million Grundsteuerwerterklärungen abgegeben. Wie das brandenburgische Finanzministerium heute in Potsdam mitteilte, sind bislang rund 1.020.000 Erklärungen in den Finanzämtern des Landes eingegangen. Das entspricht rund 82 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen. Ab dem 9. Juni werden rund 220.000 persönliche Erinnerungsschreiben von den Finanzämtern an die verschickt, die ihre Erklärungen bisher nicht abgegeben haben.
Die Frist zur Abgabe endete ursprünglich bereits am 31. Oktober 2022, wurde aber im Oktober von den Finanzministern der Bundesländer bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Nun werden die noch säumigen Eigentümer aufgefordert, ihrer Abgabepflicht bis zum 30. Juni 2023 nachzukommen.
Wie das Finanzministerium mitteilt, können die Finanzämter unter der Voraussetzung, dass auch die Erinnerungsschreiben nicht zur Abgabe der Erklärung bis Ende Juni 2023 führen, Sanktionen vorsehen. So können die Finanzämter die Abgabe der Steuererklärung mittels Zwangsgeld durchsetzen und für jeden angefangenen Monat nach Ablauf der Erklärungsfrist einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro erheben.
Ausdrücklich weist das Finanzministerium daraufhin, dass Steuerpflichtige, die ihre Erklärung erst im Februar 2023 oder später und damit nach dem Ablauf der Abgabefrist in Papierform bei den Finanzämtern abgegeben haben, gleichwohl ein Erinnerungsschreiben erhalten können. Das Erinnerungsschreiben enthält jedoch den ausdrücklichen Hinweis, dass es aus technischen Gründen möglich sein kann, dass an die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erinnert wird, obwohl diese bereits abgegeben wurde. Der Grund: Die Papiererklärungen können nur Schritt für Schritt digitalisiert und damit erfasst werden.
Brandenburgs Finanzämter hatten großzügig von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht und statt der eigentlich gesetzlich bestimmten elektronischen Erklärung auf Wunsch der Bürger auch Papiererklärungen in großer Zahl entgegengenommen.
Brandenburgs Finanzverwaltung stellt weiterhin umfangreiche Informationen zu Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung: Zum einen auf der [
Website], zum anderen in der eigens dafür eingerichteten Grundsteuerhotline (0331) 200 600 20 der Brandenburger Finanzämter. Auf der Webseite findet sich auch ein Link zu einem speziell in Brandenburg eingerichteten Informationsportal Grundstücksdaten, auf dem die Angaben zum Grund und Boden wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land in einfacher Form abgerufen werden können.
Zudem werden unter Formulare und Publikationen Klickhilfen angeboten, die beim Ausfüllen der Erklärung helfen.