Gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam findet am Mittwoch, 6. Dezember, 19 bis 20 Uhr, die nächste Einwohnerfragestunde statt. Interessierte Bürger werden gebeten, ihre Fragen dafür in Schriftform bis spätestens Samstag, 25. November, im Büro der Stadtverordnetenversammlung einzureichen.
Die Einwohnerfragestunde ist eine Einrichtung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Einwohner die Möglichkeit erhalten, ihre auf ein Thema bezogene Frage mit maximal fünf Unterfragen zu städtischen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Stadtverordneten oder den Oberbürgermeister zu stellen oder Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. In der Einwohnerfragestunde dürfen nur Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind sowie zu solchen Angelegenheiten, die nicht bereits Gegenstand der gleichen Sitzung sind; sie dient nicht der Klärung von Einzelfragen.
Fragen, die den formalen Voraussetzungen nicht entsprechen, werden an die Fragesteller zurückgegeben und unabhängig von den geltenden Fristen erst dann zugelassen, wenn diese vorliegen. Die Einwohnerfragen werden mündlich, in der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet. Ist der Fragestellende nicht anwesend, wird auf die Beantwortung der Frage verzichtet.
Die Fragen können eingereicht werden beim Büro der Stadtverordnetenversammlung, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, oder auch per E-Mail an [StVV-buero@rathaus.potsdam.de]. Der Name und die Wohnanschrift des Fragenstellenden sind dabei anzugeben.