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Fahndungserfolg durch Mithilfe eines aufmerksamen Bürgers

Polizei
  • Erstellt: 08.07.2024 / 12:01 Uhr von hvf
Ein Zeuge ruft am Samstag bei der Polizei an und berichtet von einem Vorfall vom 1. Juli in einem Mehrfamilienhaus im Schlaatz, wonach dem Zeugen an diesem Tag ein E-Bike aus seinem Keller gestohlen wurde. "Am 06.07.2024 erkannte der Zeuge den Delinquenten wieder und informierte erneut die Polizei. Dieser hatte sich wieder in einem Mehrfamilienhaus im Schlaatz aufgehalten", erklärt ein Sprecher der Polizei.

Weiter heißt es vonseiten der Ordnungshüter: "Die den Einsatzort anfahrenden Beamten konfrontierten die angetroffene Person mit dem Tatvorhalt des Zeugen. Es konnten dazu jedoch keine weiteren Erkenntnisse gewonnen werden. Gegen den 40- jährigen polizeilich bekannten Betroffenen, lag allerdings ein offener Haftbefehl vor, der sogleich durchgesetzt wurde. Der Betroffene konnte die im Haftbefehl geforderte Summe nicht beibringen und wurde dem Polizeigewahrsam zugeführt."

Zur Ableistung einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe, wird der Betroffene laut Polizeiangaben dann einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.

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