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Oberverwaltungsgericht bestätigt: Grünes Licht für Flüchtlingsunterkunft im Nedlitzer Holz

Politik
  • Erstellt: 13.08.2024 / 18:01 Uhr von ant
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, keinen Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft im Nedlitzer Holz zu gewähren. Damit kann das Projekt zur Errichtung einer befristeten Notunterkunft für 496 Personen in Potsdam wie geplant fortgesetzt werden.

Die Stadt Potsdam plant, auf einem Grundstück in der Nedlitzer Straße eine auf zwei Jahre befristete Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende zu errichten. Gegen die erteilte Baugenehmigung hatte eine anerkannte inländische Umwelt- und Naturschutzvereinigung einen Eilantrag eingereicht, der vom Verwaltungsgericht Potsdam am 7. Juni abgelehnt wurde.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhobene Beschwerde zurück. Es bestätigte damit die Einschätzung der Vorinstanz, dass: - Keine Verstöße gegen relevante umweltbezogene Rechtsvorschriften vorliegen - Keine verfahrensrechtlichen Mängel erkennbar sind - Die Baugenehmigung nicht gegen naturschutz-, artenschutz-, denkmal- oder wasserrechtliche Vorschriften verstößt

Mit diesem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann die Stadt Potsdam nun die Planungen für den Bau der Notunterkunft umgehend fortsetzen. Die kommunale Immobilienholding Pro Potsdam wird im Auftrag der Stadt das Containerdorf errichten, in dem für maximal vier Jahre bis zu 500 Geflüchtete untergebracht werden sollen.

Die Entscheidung des Gerichts stellt einen wichtigen Schritt in der Bereitstellung dringend benötigter Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende in Potsdam dar. Obwohl das Urteil rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob die Gegner des Projekts weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Die Stadt Potsdam hatte das Vorhaben aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung im vergangenen Jahr zunächst gestoppt. Mit der nun erfolgten Bestätigung der Baugenehmigung kann das Projekt jedoch zügig vorangetrieben werden.

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