Im Büro der Stadtverordnetenversammlung ist am gestrigen 7. Januar, ein Abwahlantrag gegen Oberbürgermeister Mike Schubert eingegangen. Dazu sagt Schubert selbst: „Ich bedaure sehr, dass ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlbegehrens gegen mich in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden soll. Ich hatte gehofft, dass wir nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemeinsam mit der Stadtverordnetenversammlung Lösungen für eine weitere Zusammenarbeit bis zur Neuwahl des Oberbürgermeisters im Herbst 2026 finden. Dieses Ziel und die Hoffnung, dass dies gemeinsam gelingen kann, habe ich auch weiterhin."
Weiter so der Oberbürgermeister: "Die Stadt steht vor großen Herausforderungen. In den nächsten Monaten muss über die Fortführung der begonnenen Veränderungsprozesse, die Lösung der angespannten Haushaltslage und die nächsten notwendigen Schritte bei den kommunalen Unternehmen entschieden werden. Es braucht bei allen diesen Vorhaben die Zusammenarbeit zwischen Stadtverordnetenversammlung und dem Oberbürgermeister. Ich werde dabei um gemeinsame Lösungen und Kompromisse im Sinne der Stadt werben. Gerade die wichtigen Entscheidungen der nächsten vier Monate, mit den Entscheidungen zur Finanzierung des Ersatzes für das Kraftwerk Süd und die geplante Haushaltsverabschiedung, möchte ich auch dazu nutzen, zu zeigen, dass wir miteinander arbeiten und Lösungen finden können.“
Die Kommunalverfassung ermöglicht es nicht nur den Bürgern, sondern auch der Stadtverordnetenversammlung, ein Abwahlbegehren einzuleiten. Am Ende dieses Verfahrens entscheiden die Wählerinnen und Wähler, ob der von ihnen gewählte Oberbürgermeister weiterhin im Amt bleibt und mit der Stadtverordnetenversammlung zusammenarbeitet. Diese Regelung dient dazu, den Wählerwillen bei der Direktwahl des Oberbürgermeisters zu respektieren, auch wenn sich politische Mehrheiten und Entscheidungen im Laufe der Zeit verändern. Gleichzeitig soll sie die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien sicherstellen. Die Entscheidung über die Zukunft des Oberbürgermeisters liegt letztlich in den Händen der Bürger.
Wird ein Abwahlbegehren durch die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung initiiert, schreibt das Gesetz eine einmonatige sogenannte „Abkühlungsphase“ vor. Diese Zeit dient dazu, die Gründe für das Begehren eingehend zu prüfen und mögliche Lösungsansätze für eine einvernehmliche Klärung der Konflikte zu finden.
„Ich habe den Stadtverordneten Gespräche angeboten und werde konkrete Vorschläge für die Zusammenarbeit und auch die inhaltlichen Schwerpunkte bis zum September 2026 vorlegen. Dabei werde ich auch die Begründung des Antrags auf Einleitung eines Abwahlbegehrens berücksichtigen und darauf eingehen. Ich hoffe es gelingt mir, die Punkte so zu entkräften oder Vorschläge zu unterbreiten, dass eine Zusammenarbeit in den verbleibenden Monaten bis zur Neuwahl möglich ist“, so Oberbürgermeister Mike Schubert abschließend.
Auch die SPD Fraktion Potsdam äußert sich zum Abwahlverfahren: "Die SPD-Fraktion unterstützt das Abwahlverfahren gegen Mike Schubert nicht. Unser Ziel ist es, weiterhin eine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Potsdamerinnen und Potsdamer zu gewährleisten."