Die Brandenburger Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um den Krankenhäusern in der Übergangszeit der Krankenhausreform mehr finanzielle Unterstützung zu gewähren. Ziel ist es, die Kliniken während des anstehenden Strukturwandels zu stabilisieren und eine Überbrückungsfinanzierung sicherzustellen. Die Initiative soll heute in der Sitzung des Bundesrats eingebracht. Dabei fordert Brandenburg die Bereitstellung von Mitteln für eine Überbrückungsfinanzierung sowie einen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023.
Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke erklärte: „Mit unserer Initiative wollen wir dafür sorgen, dass unsere Krankenhäuser Sicherheit bekommen. Der Bund muss zu seiner Verantwortung stehen und eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirksamwerden der Reform zur Verfügung stellen.“
Gesundheitsministerin Britta Müller betonte, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommen müsse, eine nachhaltige Betriebskostenfinanzierung sicherzustellen. Sie fügte hinzu: „Wir brauchen eine Überbrückungsfinanzierung, um die Krankenhäuser in dieser schwierigen Übergangszeit zu stabilisieren. Alle Brandenburger Krankenhausstandorte werden auch in Zukunft für die Versorgung gebraucht. Wer Krankenhäuser vor der Insolvenz retten will, muss jetzt handeln! Sonst droht eine kalte Strukturbereinigung.“
Die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser ist angespannt. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben rund 80 Prozent der Kliniken das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Dies ist vor allem auf Preissteigerungen bei Personal- und Sachkosten zurückzuführen, die über den maximal möglichen Steigerungen des Landesbasisfallwerts lagen, was zu einer strukturellen Unterfinanzierung führte. Brandenburg fordert daher eine Steigerung der Landesbasisfallwerte um vier Prozent für die Jahre 2022 und 2023, um diese Unterfinanzierung rückwirkend zu beheben.
Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland erfolgt nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“, bei der die Länder für Investitionen und der Bund für Betriebskosten zuständig ist. Der Bund ist gemäß Grundgesetz für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ verantwortlich. Brandenburg will mit seiner Initiative sicherstellen, dass alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben und die wohnortnahe Versorgung gestärkt wird.