Grundlage der Meldepflicht ist die Kassensicherungsverordnung, die Manipulationen an Kassendaten verhindern soll. Bereits seit 2020 sind elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist nun die Pflicht zur digitalen Registrierung aller aufzeichnungspflichtigen Systeme.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das bundesweit einheitliche elektronische Meldeverfahren. Dabei ist eine vollständige und korrekte Übermittlung der Daten entscheidend. Bei steuerlichen Außenprüfungen kann ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht zu Sanktionen führen.
Ronny Bellovics, 1. Vizepräsident der IHK Potsdam, empfiehlt Unternehmen dringend, die verbleibende Zeit zu nutzen: „Viele Unternehmen haben die lange Übergangsfrist für die Einrichtung genutzt. Für die Betriebe, die sich noch nicht vollumfänglich mit dem Thema befasst haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln, um die Registrierung noch vor Ablauf der Frist anzugehen. Das kann unnötigen Ärger ersparen.“
Auf ihrer Website stellt die IHK Potsdam umfangreiche Informationen bereit – darunter eine Übersicht der rechtlichen Vorgaben, technische Hinweise sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen: [
Klick].