Gegenstand des Studiums sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflege, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht. Das duale Studium endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, gibt an: "Ich freue mich sehr, 35 engagierte Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter in den Dienst der Justiz unseres Landes willkommen zu heißen. Sie haben sich für einen Beruf entschieden, der eine tragende Rolle für die Funktionsfähigkeit unserer Justiz bildet. Ich wünsche für das Studium viel Erfolg, Freude und Tatkraft."
Rechtspfleger nehmen als Beamte des gehobenen Justizdienstes vielfältige Aufgaben in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen von Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Die Bewerbungsfrist für weitere Einstellungen als Rechtspflegeranwärter im Jahr 2026 endet am 31. Dezember. Mehr Infos: [
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