Zum Wochenbeginn meldet das Brandenburgische Oberlandesgericht: 29 Rechtspflegeranwärter haben kurz vor Jahresende ihre Laufbahnprüfung bestanden. Sie erhielten ihr Zeugnis und wurden zu Beamten auf Probe ernannt. Nach ihrem dualen Studium, das Theorie an der Hochschule und Praxis in Gerichten und Staatsanwaltschaften verbindet, starten sie nun in ihren Berufsalltag – unter anderem an Amts- und Landgerichten, bei Staatsanwaltschaften, im Oberlandesgericht oder im Justizministerium.
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Das duale Studium der Rechtspflege wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert und dauert etwa drei Jahre. Es umfasst fachtheoretische Studienzeiten von 24 Monaten, die die Anwärter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin absolvieren, sowie berufspraktische Studienzeiten von 12 Monaten, die in verschiedenen Abteilungen der Amts- und Landgerichte sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg zu durchlaufen sind. Gegenstand der Ausbildung sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflegetätigkeit, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.