Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich laut Poschmann dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.
Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag.
Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).
Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfer direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.
Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal [
nachbarschaftshilfe-brandenburg.de] zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.