Schärfer wird es bei versäumten Terminen. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter oder eine ärztliche beziehungsweise psychologische Untersuchung versäumt, muss mit abgestuften Folgen rechnen: Beim zweiten Versäumnis kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent gemindert werden, nach einem dritten kann er ganz entfallen. Das erste Versäumnis bleibt noch ohne unmittelbare Konsequenz. "Wichtig bleibt: Vor einer Entscheidung können Kundinnen und Kunden wichtige Gründe darlegen. Persönliche Umstände und Härtefälle werden berücksichtigt. Bei einer persönlichen Meldung beim Jobcenter gilt die Erreichbarkeit wieder als gegeben", heißt es vonseiten der Jobcenter.
Auch bei Pflichtverletzungen wie fehlenden Eigenbemühungen, der Ablehnung zumutbarer Arbeit oder dem Fernbleiben von vereinbarten Maßnahmen droht eine Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate.
Neu ist außerdem die Haftung bei Schwarzarbeit: Arbeitgeber, die die Beschäftigung eines Leistungsempfängers nicht oder nur zum Schein melden, können künftig gemeinsam für zu Unrecht gezahlte Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge haften. "Es geht um Fairness – gegenüber den Steuerzahlern ebenso wie gegenüber denjenigen, die aktiv an ihrer Integration mitarbeiten“, ordnet Michael Glaser, Geschäftsführer des Jobcenters Brandenburg an der Havel, ein.
"Wer zuverlässig mit uns zusammenarbeitet, kann weiterhin auf volle Unterstützung zählen. Die Reform richtet sich vor allem an diejenigen, die Termine nicht wahrnehmen oder ihren Pflichten nicht nachkommen", sagt Lars Andresen, Geschäftsführer des Jobcenters Potsdam.
Wer Fragen zu Bescheid, Terminen oder Mitwirkungspflichten hat, sollte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter aufnehmen. Mehr Informationen gibt es unter [
www.arbeitsagentur.de].