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Was beim Ferienjob zählt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 05.07.2026 / 14:01 Uhr von hvf
In den Sommerferien gibt es einige Schüler, die ihr Taschengeld aufbessern möchten. Ob Nachhilfe, Zeitungen austragen oder im Garten arbeiten, jeder der möchte, findet seine Nische und kann so neben dem kleinen Verdienst erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Wichtig ist dabei jedoch der richtige Rahmen. Wie viel Jugendliche arbeiten dürfen, hängt vom Alter ab und ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Passend zum Ferienbeginn informiert nun das Brandenburger Arbeitsschutzministerium:

Wer zwischen 13 und 15 Jahren alt ist, darf mit Erlaubnis der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen. Viel Zeit bleibt dafür nicht, nämlich höchstens zwei Stunden am Tag und das zwischen 8 und 18 Uhr. Wer in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb mithilft, darf bis zu drei Stunden arbeiten.

Mehr Spielraum haben die 15- bis 18-Jährigen. In den Ferien dürfen sie bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, jeweils zwischen 6 und 20 Uhr. Insgesamt sind aber höchstens vier Wochen im Jahr erlaubt, und wer noch zur Schule geht, braucht weiterhin das Okay der Eltern. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen. Am Wochenende dürfen Schüler grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Ferienjobs unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft. Die Ruhepausen während der Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden und 60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6 Stunden betragen.

Egal in welchem Alter, die Arbeit muss leicht und für Jugendliche geeignet sein. Was über ihre Kräfte geht, ist nicht erlaubt, ebenso wenig der Umgang mit gefährlichen Geräten oder das Arbeiten allein, ohne dass ein fachkundiger Erwachsener in Sicht- oder Rufweite ist. Die Arbeitgeber wiederum müssen die Jugendlichen vor dem ersten Tag über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz aufklären. Arbeitsschutzstaatssekretärin Friederike Haase bringt es so auf den Punkt: "Der Gesundheitsschutz von Jugendlichen und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz haben immer höchste Priorität."

Wer es genau wissen will, findet ausführliche Informationen unter [masgz.brandenburg.de] und [lavg.brandenburg.de]. Bei konkreten Fragen hilft außerdem das Arbeitsschutztelefon des LAVG unter 0331 8683-444 weiter, montags bis donnerstags von 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr. Außerdem können Fragen per E-Mail an [arbeitsschutz.office@lavg.brandenburg.de] geschickt werden.

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