Die Prüfungsgebühr für die Anglerprüfung in Brandenburg beträgt 25 Euro und ist vorab über einen Gebührenbescheid zu bezahlen. Der Zahlungsnachweis ist am Prüfungstag vorzulegen. Zusätzlich fallen anschließend Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins und die Fischereiabgabe an.
Bei der antragstellenden Person dürfen keine Versagungsgründe nach § 20 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vorliegen. Hierzu zählen insbesondere rechtskräftige Verurteilungen, beispielsweise wegen Fischwilderei oder wegen eines Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften, es sei denn, es sind fünf Jahre verstrichen seitdem die Strafe oder die Geldbuße vollstreckt, verjährt oder erlassen ist.
Bei Fragen steht die Untere Fischereibehörde unter [Jagd-Fischerei@rathaus.potsdam.de] oder telefonisch unter der Telefonnummer 0331 289 15 86 zur Verfügung. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular zur Anmeldung sind online zu finden: [
Klick].