Logo

Landnutzerverbände fordern Nachbesserungen am Jagdrecht-Entwurf

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 05.03.2024 / 10:01 Uhr von eb
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat überraschend einen Änderungsentwurf für die Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vorgelegt, der bereits in der Ausschuss-Sitzung am 6. März beraten werden soll. Dieser Entwurf wurde jedoch nicht mit dem Landesjagdbeirat, dem fachlich beratenden Gremium des Ministeriums, abgestimmt. Anders als vom Minister behauptet, ist laut dem Forum Natur Brandenburg das Votum der Mitglieder nicht berücksichtigt worden. Die Durchführungsverordnung soll in der Sitzung am 28. August 2023 lediglich als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben worden sein. 

Inzwischen erfolgte eine deutliche Überarbeitung des Entwurfs durch das Ministerium.

"Das Übergehen des Landesjagdbeirates ist ein schwerer fachlicher Fehler des Ministeriums. Laut Jagdgesetz ist er das zuständige Fachgremium, das bei ‚grundsätzlichen Fragen‘ wie der Änderung der jagdbaren Arten oder der Jagd- und Schonzeiten angehört werden muss. Dieses Ignorieren der fachlichen Expertise geht zu Lasten der Qualität des Änderungsentwurfs und schmälert seine Akzeptanz bei den Betroffenen", so Jürgen Hammer- schmidt, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen- schaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg.

Dirk Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. zeigt sich verärgert: "Wieder wurden die beteiligten Akteure im Vorfeld nicht einbezogen. Der Minister hat aus den drei Fehlversuchen, das Bran- denburger Jagdrecht zu reformieren, nichts gelernt. Die Konzeptlosigkeit des Vorgehens spricht für sich. Der Entwurf enthält teils weitreichende Än- derungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht, weitere Einschränkungen bei der Bejagung von Wildgänsen und eine Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalen- wild würden zu zusätzlichen und unnötigen Schäden führen. Auch die Jagd auf Raubwild soll mit Beschränkungen der Fangjagd erschwert werden. Zugleich versäumt das Ministerium, mit der Freigabe von Nachtsichttechnik für die Fuchsbejagung notwendige Verbesserungen für den Schutz bedrohter Vogelarten. Das können und werden wir so nicht akzeptieren."

"Regional zu hohe Schalenwildbestände verursachen Schäden in Wald und Feld. Die Jagd ist ein wich- tiges Werkzeug, um diese Schäden im Rahmen zu halten. Wir müssen den nachhaltigen Waldumbau ermöglichen und stehen zugleich zu dem Leitsatz ‚Wald mit Wild‘. Das heißt, wo Schäden auftreten, muss gehandelt werden, aber mit Augenmaß. Denn wir alle tragen auch eine Verantwortung gegen- über dem Wild. Die Notwendigkeit zum Waldumbau muss stärker in den Fokus insbesondere von Klein- waldbesitzern rücken. Zugleich müssen wir die Partnerschaft mit der Jägerschaft ausbauen. Nur ge- meinsam können wir die großen Herausforderungen meistern.", so Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbands Brandenburg e.V.

Henrik Wendorff (Präsident Landesbauernverband Brandenburg e.V.) sieht die Interessen der Land- nutzer nicht berücksichtigt: "Die Änderung der Schonzeitenregelungen für wiederkäuendes Schalen- wild und Wildgänse darf das Schadensgeschehen auf den landwirtschaftlichen Flächen nicht noch wei- ter vergrößern. In Anbetracht des strengen Artenschutzes für verschiedene Gänsearten und Kraniche produzieren wir schon jetzt teilweise mehr Vogelfutter als Lebensmittel für die Bevölkerung."

Die Landnutzerverbände sehen bei den folgenden Aspekten dringenden Nachbesserungsbedarf:
  • Entfernung von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht
  • Einsatz von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten bei der Raubwildjagd
  • Beschränkungen der Fangjagd
  • Änderung der Jagd- und Schonzeiten


Weitere Informationen unter [www.forum-natur-brandenburg.de].

Dieser Artikel wurde bereits 182 mal aufgerufen.

Werbung