Logo

Ein neues Kinder- und Jugendgesetz für Brandenburg: Das Gesetz der 1.000 Stimmen

Politik
  • Erstellt: 08.03.2024 / 17:01 Uhr von ant
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport teilt mit, dass in Zukunft die Rechte von Brandenburgs Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich ausgeweitet und in einem Gesetz gebündelt werden. Das Kabinett hat dafür das erste Kinder- und Jugendgesetz für das Land beschlossen. Es regelt unter anderem die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor. Damit setzt die Landesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SGB VIII in Landesrecht umgesetzt. Jugendminister Steffen Freiberg erklärt dazu: "Das Kinder- und Jugendgesetz ist Ergebnis eines großen Beteiligungsprozesses. Insgesamt 1.000 junge Brandenburger haben mitgeschrieben,…

…um ihre Rechte zu stärken. Ich danke allen, die sich beteiligt haben. Wir stärken damit Mitbestimmung, Kindeswohl und gesellschaftliche Gleichberechtigung. Gleichzeitig bekommen Träger der Jugendhilfe mehr Rechtssicherheit. Und wir verankern gesetzlich die Landes Kinder- und Jugendbeauftragte, den Landespräventions- und den Familienbeirat. Brandenburg war noch nie so kinder- und jugendfreundlich wie heute.“

Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey erklärt weiter: „Erstmals wurde ein Gesetz nicht nur für, sondern auch mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft umfangreiche Ansprüche auf Beteiligung. Für die Kommunen gilt weiterhin § 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Gegenüber zuständigen Stellen haben Kinder- und Jugendliche nunmehr einen Anspruch auf Beteiligung, soweit ihre spezifischen Interessen betroffen sind.“

Bündelung in einem Gesetz

Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) wird umfassend sein, da es wesentliche Rechtsvorschriften bündeln wird. So trat am 10. Juni 2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes (KJSG) in Kraft. Mit ihm wurden rund 300 Änderungen an Vorschriften im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgenommen. Dies betrifft den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, die Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, die Prävention vor Ort und die bessere Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Diese Vorgaben werden nun in Landesrecht umgesetzt.

Darüber hinaus besteht Reformbedarf: Bisher regelt das Erste Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) in Brandenburg alle wesentlichen landesrechtlichen Umsetzungsregelungen außerhalb des Kindertagesstättengesetzes. Diverse Änderungen von Gesetzen, die damit in Verbindung stehen, machen eine Überarbeitung erforderlich. Ein weiterer Auftrag ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag: die Stärkung von Kinder-und Jugendbeteiligung und des Kinder- und Jugendschutzes. Diese Ziele werden mit dem BbgKJG nun festgeschrieben.

Finanzielle Mehrbelastungen, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben, federt das Land Brandenburg ab. Bereits für die Jahre 2021 bis 2023 waren dafür 14 Millionen Euro im Landeshaushalt eingestellt. Für das Jahr 2024 sieht der Landesetat 9,6 Millionen Euro vor. Damit unterstreicht Brandenburg, dass das Land die Selbstbestimmung und die Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen fördert und damit den Kinder- und Jugendschutz stärkt.

Wer sich für die wesentlichen Inhalte des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes interessiert, der kann es sich in voller Länge hier anschauen: [Kinder- und Jugendgesetz].

Dieser Artikel wurde bereits 177 mal aufgerufen.

Werbung